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   VGH Bayern, 23.02.2017 - 12 ZB 16.2355   

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https://dejure.org/2017,8504
VGH Bayern, 23.02.2017 - 12 ZB 16.2355 (https://dejure.org/2017,8504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2017 - 12 ZB 16.2355 (https://dejure.org/2017,8504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 12 ZB 16.2355 (https://dejure.org/2017,8504)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WoGG § 15; SGB I § 60 Abs. 1, § 66
    Wohngeldantrag - Notwendigkeit der Vorlage von Original-Dokumenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Wohngeld; Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten zu den Einkommensverhältnissen durch Vorlage von Dokumenten im Original

  • rewis.io

    Wohngeldantrag - Notwendigkeit der Vorlage von Original-Dokumenten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB § 66; SGB I § 60 Abs. 1; WoGG § 15
    Plausibilität der Einkommensverhältnisse bei Stellung eines Wohngeldantrags; Ablehnung eines Wohngeldantrags aus Beweislastgründen; Zulassung der Berufung; Wohngeld; Dokumente im Original; Kopie; unplausible Einkommensverhältnisse; materielle Beweislast; Belehrung; ...

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Wohngeld; Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten zu den Einkommensverhältnissen durch Vorlage von Dokumenten im Original

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - 6 M 59.11

    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; Einkommensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2017 - 12 ZB 16.2355
    Ohne dass es hierauf entscheidungserheblich ankäme ist darauf hinzuweisen, dass (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.9.2011 - OVG 6 M 59.11 - juris, Leitsatz 6, Rn. 13) eine Wohngeldbehörde, will sie einen Wohngeldantrag wegen mangelnder Plausibilität der Einkommensverhältnisse nach materiellen Beweislastregeln ablehnen, bei Wohngeldantragstellern, deren bisherige und künftige Einkommens-, Vermögens- und sonstigen entscheidungserheblichen Verhältnisse sich schwierig gestalten, entweder den Betroffenen entsprechend ausführlich über die Erfordernisse einer plausiblen Darlegung der Einkommensverhältnisse belehren oder aber zu konkreten Mitwirkungshandlungen nach Maßgabe des § 66 SGB I auffordern muss.
  • VG Bayreuth, 25.02.2019 - B 8 K 18.253

    Leistung von Wohngeld wird nicht gewährt

    Bei der auf die Bewilligung von Wohngeld in Form des Lastenzuschusses für den Zeitraum 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 gerichteten Klage, handelt es sich - entgegen der früheren Rechtsauffassung des Gerichts und der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 12 CE.10.3176 - juris; B.v. 23.2.2017 - 12 ZB 16.2355 - juris) - um eine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO (vgl. BeckOK VwGO/Wolff, 48. Ed. 1.1.2019, § 188 Rn. 3 ff.; Schoch/Schneider/Bier/Clausing/Kimmel, 35. EL September 2018, VwGO § 188 Rn. 8 ff.; Eyermann/Hoppe, 15. Aufl. 2019, VwGO § 188 Rn. 3 ff.; so auch OVG SH, B.v. 9.10.2014 - 3 O 24/14 - juris; Sächs OVG, B.v. 1.6.2018 - 4 E 34/18 - juris).
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